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Die Lebendspende ist nur von paarigen Organen (Niere)
oder Teilen unpaarer Organe (Leber, Darm) möglich. Vom Gesetzgeber sind folgende Voraussetzungen einer Lebendspende vorgesehen:
- Volljährigkeit und Einwilligungsfähigkeit
- Einwilligung nach Aufklärung
- medizinische Eignung
- Erfolgsaussicht der Organübertragung
- fehlendes anderes Spenderorgan (eines Verstorbenen)
- der Eingriff muß durch einen Arzt erfolgen
- Empfänger können sein: Verwandte bis zweiten Grades, Ehegatten, Verlobte und andere Personen die dem Spender in besonderer persönlicher
Verbundenheit offenkundig nahestehen (z.B. langjährige enge Freunde)
- Einverständnis der Spenders zu einer Nachbetreuung nach dem Eingriff
- Votum einer Kommission, daß verbotener Organhandel weitestgehend ausgeschlossen werden kann
Fragen und Antworten zur Lebendspende
Was ist Lebend-Nierenspende?
Die Lebend-Nierenspende ist die Spende der Niere eines gesunden
Menschen zum Zweck der Transplantation.
Im Gegensatz dazu ist die Leichen-Nierenspende die Spende der Niere
eines Verstorbenen.
Warum Lebend-Nierenspende
Der Mangel an Nieren Verstorbener ist sehr groß. Weniger als ¼ der
auf eine Niere wartenden Dialysepatienten können jedes Jahr transplantiert werden. Diese Warteliste umfaßt in Deutschland derzeit weit über 10.000 Patienten. Die Wartezeit bis zu einer Transplantation dauert deshalb
für viele Patienten sehr lang, oft zu lang. In den deutschen Transplantationszentren beträgt die durchschnittliche Wartezeit je nach Blutgruppe derzeit zwischen fünf und sieben Jahren. Noch schlechtere Chancen haben
Patienten, die durch eine vorausgegangene Schwangerschaft oder Bluttransfusionen gegen Fremdgewebe Antikörper gebildet haben, die zu einer sofortigen Abstoßung der transplantierten Niere führen würden. Diese
Patienten werden als “immunisiert” bezeichnet, sie müssen nicht selten bis zu über zwölf Jahren auf ein passendes Organ warten.
Vorteile der Lebend-Nierenspende
Mit einer Lebend-Nierenspende läßt sich die Zeit an der Dialyse
verkürzen. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil Dialysepatienten ein vielfach höheres Risiko für verschiedene Erkrankungen haben, als Transplantierte: häufigere Herzinfarkte, Entwicklung einer Herzschwäche,
Herzrhythmusstörungen, Gefäßverschlüsse mit Amputationen von Beinen, Blutarmut, Osteoporose, unerträglicher und kaum beeinflussbarer Juckreiz, Impotenz und weitere mehr. Zudem beeinträchtigt die Dialyse häufig
Leistungs- und Arbeitsfähigkeit und verringert die Möglichkeiten einer beruflicher Karriere. Beschränkungen in der täglichen Trinkmenge mit oft quälendem Durst, eine strenge “Dialysediät” und Einschränkungen bei
Reisen und Urlaub beeinträchtigen oft die Lebensfreude.
Bei Lebend-Nierenspenden sind die Chancen für eine gute und lange
Transplantatfunktion erfahrungsgemäß günstiger als bei einer Leichen-Nierenspende. Oft ist bei guter Planung das Eintreten der Dialyse ganz zu vermeiden. Die Erfolgschance der Lebend-Nierentransplantation liegt
zwischen 90 und 95% im ersten Jahr, bei der Leichen-Nierentransplantation bei etwa 85%. Lebendspenden sind also erfolgversprechender. Dies gilt insbesondere für nahe Blutsverwandte, überraschenderweise aber auch für
nicht mit dem Empfänger verwandte Nierenspender.
Frühe Risiken für den Spender
Wie bei jeder anderen Operation, beispielsweise einer
Blinddarmentfernung, sind auch bei einer Lebend-Nierenspende Frühkomplikationen zu beobachten:
- Narkoserisiko
- Nachblutungen aus dem Wundgebiet, selten mit der Notwendigkeit von Bluttransfusionen
- Wundinfektionen, Venenentzündungen, Harnwegsinfekte
- sehr seltene aber schwerwiegende Komplikationen:
Venenthrombosen und Lungenembolien
- das Risiko, an einer Nieren-Entnahme zu versterben, beträgt ca. 1:4000
Schmerzen nach der Nierenspende
Zur Nierenentnahme ist ein bis zu 20 cm langer Schnitt unter
dem Rippenbogen zum Rücken hin erforderlich. Durch die modernen Verfahren der Narkose und Schmerzbekämpfung ist eine weitgehende Schmerzfreiheit nach der Operation regelmäßig zu erreichen.
Dauer des Krankenhausaufenthaltes
Bei komplikationslosem Verlauf 10-14 Tage.
Arbeitsfähigkeit nach der Spende
Während der Zeit bis zur stabilen Vernarbung, also etwa 6-8 Wochen,
dürfen keine schweren Lasten gehoben werden. Bürotätigkeit kann nach 4-6 Wochen wieder aufgenommen werden. Individuelle Unterschiede sowohl in die eine als auch andere Richtung sind aber durchaus möglich und werden
mit Ihrem nachbetreuenden Arzt festgelegt.
Späte Risiken nach einer Nierenspende
Da durch den Operationsschnitt auch oberflächliche Hautnerven
durchtrennt werden (müssen), kann es vereinzelt zu “pelzigen” Hautarealen kommen, die medizinisch bedeutungslos sind, aber gelegentlich als lästig empfunden werden, und sich nicht immer ganz wieder zurückbilden.
Ebenso sind meist harmlose Narbenbrüche beobachtet worden. Letztlich ungeklärt ist, ob die Spende einer Niere die Entstehung eines erhöhten Blutdruckes oder einen zunehmenden Eiweißverlust im Urin begünstigt. Die
hier vorliegenden Hinweise sind nicht sicher. Die längsten Nachbeobachtungszeiten von Lebend-Nierenspendern betragen über 20 Jahre. Die Nierenfunktion des Spenders wird in der Weltliteratur als stabil beschrieben.
Der Verlust der verbliebenen Niere durch einen Tumor oder einen Unfall ist sehr unwahrscheinlich.
Die Eignung zum Lebend-Nierenspender
Zwei Voraussetzungen müssen zwingend gegeben sein: die Blutgruppen
von Spender und Empfänger müssen zueinander passen und die Kreuzprobe mit Blut vom Spender und Empfänger darf nicht reagieren.
Folgende Blutgruppen sind passend:
Spender Empfänger
0 alle Blutgruppen A A oder AB B B oder AB
AB nur AB
Der bei der Blutgruppenbestimmung mit festgestellte Rhesus-Faktor
hat für die Transplantation keine Bedeutung.
Zudem muß der Spender vollkommen gesund sein. Das wird durch ein
intensives Untersuchungsprogramm sichergestellt. Auch folgende Erkrankungen führen zum Ausschluß einer Spende: Bluthochdruck, Zuckerkrankheit, Nierensteinleiden.
Altersgrenze bei Nierenspenden
Grundsätzlich gibt es für die Lebend-Nierenspende keine
Altersbegrenzung. Auch hier gilt natürlich, daß der Spender gesund sein muß, um das Risiko für ihn zu minimieren.
Lebend-Nierenspende unter Nicht-Blutsverwandten
In der Vergangenheit herrschte überwiegend die Meinung vor, daß die
Organspende zwischen Nicht-Blutsverwandten aufgrund der schlechteren Gewebeübereinstimmung auch zu schlechteren Ergebnissen führen muß, als bei Blutsverwandten. Diese anfänglichen Zweifel sind zwischenzeitlich durch
die guten Resultate bei dieser Form der Nierenspende widerlegt. In einigen Untersuchungen waren die Ergebnisse bei Nicht-Blutsverwandten besser als bei gut passenden Leichen-Spenden. Insgesamt kann mit einer
Funktionsrate von 90% nach einem Jahr gerechnet werden. Auch hier ist zu beachten, daß jede zehnte Niere ihre Funktion nicht aufnimmt. Dies kann insbesondere zu besonderem psychischen Streß bei beiden Beteiligten
führen. Deshalb müssen solche Fragen vor der Spende in einem Gespräch mit einem besonders geschulten Psychologen diskutiert werden.
Die Spende für einen Nicht-Blutsverwandten hat - neben den auch
sonst gültigen medizinischen - unter anderem folgende wichtige Voraussetzungen (§8 Transplantationsgesetz):
- Volljährigkeit und Einwilligungsfähigkeit
- Ehegatten oder Verlobte oder “Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen”
(interessante Entscheidung des Verfassungsgerichtes zu dieser Frage)
Insbesondere letzteres wird im Einzelfall jeweils sehr sorgfältig
zu prüfen sein. In keinem Fall darf eine bestehende, z.B. finanzielle, Abhängigkeit der Spenders ausgenutzt werden.
Kosten einer Lebend-Nierenspende
Die Kosten für die Vorbereitungsuntersuchungen und die Spende sind
in der Transplantationspauschale enthalten, die das Transplantationszentrum von den Krankenkassen erhält.
Lohnausfall
Lohnfortzahlung erfolgt entsprechend dem Fall, daß der Empfänger
krank ist. Hausfrauen und -männer erhalten allerdings bislang keine finanzielle Unterstützung für eine Haushalthilfe.
Versagen der gespendeten Niere
Wie bei jeder Organübertragung kann es auch im Fall einer
Lebend-Nierenspende dazu kommen, daß das transplantierte Organ seine Funktion nicht aufnimmt, durch chirurgische Komplikationen oder nicht behandelbare Abstoßungen versagt. Dies ist im ersten Jahr nach
Transplantation bei etwa 10% der Transplantate der Fall. Dies darf nicht mit einer sogenannten “verzögerten Funktionsaufnahme” verwechselt werden, die bei Lebendspenden insgesamt selten eintritt und dazu führt, daß
die transplantierte Niere erst einige Zeit, in der Regel zwei bis drei Wochen nach Einpflanzung, die Funktion aufnimmt, also Urin produziert und das Blut entgiftet. Während dieser Zeit wird beim Empfänger die
Dialysetherapie weitergeführt. Auch sind sogenannte “Abstoßungskrisen” nach Transplantation nicht selten. Bei einer solchen Abstoßungskrise wird das Immunsystem des Empfängers plötzlich stärker als die Medikamente,
die diese Abstoßungen unterdrücken sollen. In über weit über 95% sind diese Abstoßungen durch stärkere Medikamente wieder zu unterdrücken. In einem kleinen Prozentsatz allerdings sind alle Bemühungen vergeblich und
das neue Organ wird vom Immunsystem des Empfängers zerstört. Das gilt sowohl für Leichen-Nierenspenden als auch Transplantation der Niere eines lebenden Spenders.
Verhalten nach der Nierenspende
Speziellen Einschränkungen ist der Nierenspender nach der
Entlassung aus dem Krankenhaus nicht unterworfen. Weder muß eine spezielle Diät eingehalten werden noch ist körperliche Schonung - abgesehen von der ganz frühen Phase nach der Spendenoperation - erforderlich. Wenn
überhaupt, ist von Betätigungen, die zu einem hohen Unfallrisiko führen können oder von Kampfsport abzuraten.
Nachsorgeuntersuchungen sind mindestens jährlich erforderlich. Hier
steht vor allem die Früherkennung der Entwicklung eines erhöhten Blutdruckes und dann dessen Therapie im Vordergrund. Außerdem wird man die Nierenfunktionsleistung in Blut und Urin kontrollieren.
Versicherung des Spenders gegen mit der Spende verbundene Risiken
Eine solche Versicherung gibt es bislang leider nicht. Auch eine
Risikoversicherung im Katastrophenfall (z.B. tödlicher Herzinfarkt unmittelbar nach der Organspende) kann bis heute nicht abgeschlossen werden.
Für die materiellen Ausfälle durch die stationäre und ambulante
Behandlung des Spenders muß die Krankenkasse des Empfängers aufkommen. Hierzu gehört auch die Erstattung des Verdienstausfalles.
Unabhängig davon ist der ”Schadensfall” im Zusammenhang mit der
Organspende durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Personen, die Blut oder Gewebe bzw. Organe spenden, sind kraft Gesetzes unfallversichert (§2 Abs. 1 Ziff. 12b SGB VII). Schäden aufgrund von
Komplikationen einer Organspende werden in gleicher Weise behandelt wie Arbeitsunfälle, der Spender hat also Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nicht abgesichert sind Schadensfälle, die nicht ursächlich auf die
Organspende zurückzuführen sind. Beispiele sind: der Verlust der verbliebenen Niere durch einen Unfall oder Tumorbefall. Diese sehr seltenen Ereignisse können nur durch eine private Versicherung abgesichert werden.
Entschädigung des Spenders
In Deutschland existiert ein striktes Verbot des Organhandels (§17
Transplantationsgesetz). Verstöße dagegen können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Gewiß ist dem Spender die Dankbarkeit des Empfängers.
Hauptentschädigung ist eine moralische: man hat einem nahestehenden Menschen aus freien Stücken das größtmögliche persönliche Geschenk gemacht.
Offene Fragen
Nicht alle Aspekte der Lebend-Nierenspende sind in diesem Rahmen
umfassend zu klären. Auch liegen im Einzelfall die Verhältnisse oft besonders. Bitte wenden Sie sich mit weiteren Fragen an Ihr Transplantationszentrum oder Ihren behandelnden Nephrologen, dort wird man sich stets
bemühen, offene Fragen und Probleme zu klären.
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